Aartal-Umgehung

Die als Aar-Umgehung bezeichnete Umgehungsstrasse Flacht-Niederneisen ist bereits seit Jahren in der Planung, und auch bereits im laufenden Bundesverkehrswegeplan enthalten.

Nach Auskunft der Landesregierung Rheinland-Pfalz ist der Bau der Ortsumgehung Flacht-Niederneisen im vordringlichen Bedarf eingestuft, und die Planung wird mit Nachdruck betrieben. Derzeit liegen die Trassenvarianten vor, deren Eignung nun mit weiteren Gutachten bewertet wird. 

Da das Aartal eng bebaut ist, und mit der vorhandenen Eisenbahntrasse sowie dem Flusslauf weitere Einschränkungen für die Trassenführung vorhanden sind, sind die Planungen und Bewertungen sehr kompliziert. Wann diese abgeschlossen sein werden, kann daher derzeit nicht abgeschätzt werden.

In einer Informationsveranstaltung am 23. November 2009 wurden vom Landesbetrieb Mobilität Diez sechs Planungsvarianten für die Aartal-Umgehung vorgestellt. 

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Variante 1

Die Variante 1 sieht eine ortsnahe Umgehung von Niederneisen vor, die Trasse würde dabei östlich an Niederneisen vorbeigeführt.

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Variante 2

Die Variante 2 (sog. FNP-Trasse) würde zwischen den Wohngebieten in Niederneisen in einer sogenannten "Tieflage" durchgeführt.

aartal_variante2

Variante 3

Die Variante 3 sieht eine Verlegung der Bahntrasse Richtung Osten vor. Die Trassenführung der Ortsumgehung würde dann parallel zu neuen Bahntrasse auf der jetzigen Aartalbahn geführt. Ein Tunnel ist nicht vorgesehen.

aartal_variante3

Variante 3a

Die Variante 3a ist eine Untervariante der Variante 3, bei welcher der Ausbauanfang parallel zur Bahn geführt würde. Es würde jedoch ein grösserer Abstand zur Bebauung Flacht eingehalten. Ein Tunnel ist ebenfalls nicht vorgesehen.

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Variante 4

Die Variante 4 sieht eine ortsferne Umgehung des Wohngebietes Niederneisen vor.

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Variante 5

Die Variante 5 sieht eine Trassenführung in Flacht und zwischen den Wohngebieten in Niederneisen in Tieflage vor (Tunnel).

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Nach Auskunft des Landesbetriebs Mobilität werden die Kosten für alle Varianten zwischen ca. 20 und 50 Millionen Euro geschätzt. Die Kosten der Varianten II (Tieflage) und IIIa werden vermutlich am günstigsten, die der Variante IV am teuersten sein.

Wird aufgrund des Schutz des Grundwassers eine sogenannte "Troglösung" benötigt, sind zusätzlich etwa 20 Millionen Euro zusätzlich zu kalkulieren. Nach der Umweltvertäglichkeitsstudie sind alle Varianten als relativ gleichwertig anzusehen, so dass vermutlich letztlich die Kosten den Ausschlag für eine Variante geben werden.

Der Landesbetrieb Mobilität Diez hat anlässlich der Veranstaltung noch einmal bekräftigt, dass nach seiner Ansicht derzeit keine Veranlassung besteht, die bislang vorliegenden Planungsunterlagen der √ñffentlichkeit zugänglich zu machen. Ob dies im Einklang mit den bestehenden Umweltinformationsgesetzen steht, wird derzeit geprüft.

Downloads

Mustereinwendung ROV B54Neu

Hier finden Sie eine Mustereinwendung zum Raumordnungsverfahren für die B54Neu.

Musterschreiben Widerspruch B54

Hier können Sie das Musterschreiben für den Widerspruch gegen die Ortsumgehung Flacht / Niederneisen herunterladen.

Weitere Informationen

20.12.2018
Hier der Link zur Onlinepetition gegen die geplante Umgehungsstrasse:
24.04.2015
Raumordnungsverfahren für B54neu Flacht und Niederneisen

Information zum Raumordnungsverfahren B54neu Flacht-Niederneisen

Im laufenden Raumordnungsverfahren ist die Frist für Einwendungen von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange abgelaufen. Aufgrund einer personellen Engpasssituation (Erkrankung von Mitarbeitern) ist die SGD Nord derzeit noch nicht in der Lage die Anzahl der eingegangenen Einwendungen (eventuelle Doppelungen etc.) zu nennen. Von der VG Hahnstätten haben wir die Information bekommen, dass etwa 850 Einwendungen allein bei der VG-Verwaltung eingegangen sind. Insgesamt kann davon ausgegangen werden, dass auch bei der SGD Nord direkt, bei der VG Diez und beim LBM Diez Einwendungen eingegangen sind. Die SGD Nord bestätigte, dass bei ihr direkt mehrere Einwendungen eingegangen sind.

Wie nun mit diesen Einwendungen genauer verfahren wird, muss dieSGD Nord nun noch entscheiden, weitere Informationen dazu dürfte es nach Auskunft der SGD Nord etwa Mitte Mai geben. Die BI "Ja zur Aar" wird als anerkannter Träger öffentlicher Belange im Verfahren darüber informiert. Ich gehe davon aus, dass auch die breite Öffentlichkeit um diesen Zeitpunkt Informationen erhalten wird.

Die große Zahl an Einwendungen zeigt unserer Ansicht nach das große Interesse der Bürger, das durch die Verfahren in den Ortsräten insgesamt nicht ausreichend gewürdigt wurde. Eine groß angelegte Bürgerbefragung hätten wir für sinnvoll erachtet. Zudem sehen wir es auch als Erfolg unserer Arbeit an, dass so viele Einwendungen gemacht wurden. Die Bürger sind offenbar informiert und sensibilisiert für das Thema Ortsumgehung. Diese grundlegende Information der Bürger war und ist, neben der Verhinderung der geplanten Varianten, wichtige Zielsetzung unseres Vereins.

Sollten Sie Fragen haben, stehen wir vom Vorstand der BI gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen,

Christine Spriestersbach, Michael Siefen, Uwe Pohl, Armin Hillingshäuser, Carsten Jansing und Christoph Sohr

ihr Vorstand von "Ja zur Aar"

08.02.2015
Raumordnungsverfahren für B54neu in Flacht und Niederneisen gestartet!

Die Struktur und Genehmigungsdirektion Nord des Landes Rheinland-Pfalz hat das Raumordnungsverfahren für die Umgehung Flacht/Niederneisen B54neu eingeleitet:

Siehe dazu folgende Bekanntmachung des Verbandsgemeindebürgermeisters:  
Die vorgelegten Planunterlagen liegen in der Verbandsgemeindeverwaltung aus, können aber auch an dieser Stelle im Internet eingesehen werden:

www.aar-online.net/ROV_2015-02.zip

Bürger die Einwendungen gegen das geplante Vorhaben haben, können diese bei der Verbandsgemeindeverwaltung bis zum 20.03.2015 eingeben.
Die Einwendungen können formlos schriftlich oder per e-mail erfolgen. Per e-mail sollten Einwendungen an post@vg-hahnstaetten.de post@vg-hahnstaetten.de gerichtet werden. Schriftlich an: Verbandsgemeinde Hahnstätten, Austr. 4, 65623 Hahnstätten.

Wir bieten hierzu eine Mustereinwendung an, um Ihnen ein Beispiel zu geben, wie eine solche Einwendung aussehen kann:
Die Gemeinderäte der betroffenen Ortsgemeinden Holzheim, Flacht, Niederneisen und Oberneisen werden im Zuge des Verfahrens voraussichtlich ebenfalls Stellungnahmen abgeben. Wir werden versuchen, an dieser Stelle rechtzeitig auf diese Sitzungen hinzuweisen.
voraussichtliche Sitzung des Gemeinderates in
Holzheim: 10.02.2015, 19:30 Uhr
Flacht: 19.03.2015, 20:15 Uhr
Niederneisen: 17.03.2015, 20:00 Uhr
Oberneisen: 20.02.2015, 19:00 Uhr (mit Bürgerfragestunde)
Eine weitergehende Beteiligung der Bürger (Beispielsweise durch Befragung) ist derzeit, nach unserem Kenntnisstand NICHT! geplant.
21.12.2012
Zeit für die Aartalbahn wird knapp

Der notarielle Vertrag zwischen dem Immobilienunternehmen der Deutschen Bahn AG und den Verbandsgemeinden Diez und Hahnstätten zum Kauf der Aartalbahn wurde jetzt unterzeichnet. Nur noch zweieinhalb Jahre stehen für die Herrichtung der Strecke bis zur geplanten Betriebsaufnahme eines stündlichen Personenverkehrs im August 2015 zur Verfügung.

19.10.2012
Aar-Umgehung: Bürger mit im Boot

Der Landesbetrieb Mobilität kündigt an, dass das Raumordnungsverfahren zur Aar-Umgehung von einer vorgezogenen Bürgerbeteiligung begleitet wird. Dem Verbandsgemeinderat berichtete der stellvertretende LBM-Leiter auch von ersten positiven Signalen aus dem Verkehrsministerium, nach der für das im vordringlichen Bedarf des Bundesverkehrswegeplans enthaltene Projekt die Variante vier aussichtsreich erscheine. Diese Variante wurde allerdings vom Gutachter wegen technischer Schwierigkeiten und Eingriffen in die Umwelt abgelehnt.

07.02.2012
Aar-Umgehung steht in den Sternen

Auf Einladung der Grünen im Verbandsgemeinderat Hahnstätten und der Bürgerinitiative "Ja zur Aar" informierte sich der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Bundestagsfraktion, Stephan Kühn, über die umstrittenen Verkehrsprojekte Aarumgehung und Südumgehung Limburg. Der Gast aus Berlin stellte dabei heraus, dass aufgrund der knappen Kassen zahlreiche Straßenbauvorhaben, für die bereits Baurecht durch einen Planfeststellungsbeschluss besteht, aufgrund fehlender Mittel derzeit nicht gebaut werden könnten.

23.01.2012
Die Ackerfresser

Der Deutsche Bauerverband hat eine Aktion gegen den Landfraß gestartet und an den unsinnigen Planungen zur Südumgehung Limburg, der Ortsumgehung Holzheim und der Aartalumgehung massive Kritik geübt.

Es wird immer mehr klar, dass diese Projekte ihre Ziele nicht erfüllen und ihren Kostenrahmen nicht einhalten. Diese Projekte sind von Anfang falsch gewollt und falsch geplant worden. Dazu kommen viele unwägbare Nachteile auf die Gemeinden zu. Nicht nur die Abschaltung der eigenen Trinkwasserversorgung (Holzheim) wird in Kauf genommen oder der Verlust großen Erweiterungsflächen für Wohnungen (Limburg und Holzheim), sondern eben auch der Verlust riesiger Flächen an Ackerland.

Unterstützen Sie die Aktion der Landwirte durch eine Online-Petition - sie zeigt, dass solch unsinnge Straßenplanungsprojekte wie bei uns mehr volkswirtschaftlichen Schaden als Nutzen stiften.

18.01.2012
Aartalbahn kann B 54 entlasten

Nur eine Reaktivierung der Aartalbahn kann die Verkehrsbelastung auf der B 54 entscheidend verringern. Dies erklärte der Sprecher des Fahrgastverbands Pro Bahn & Bus im Rheingau-Taunus-Kreis. Es lägen mehrere Gutachten vor, die den volkswirtschaftlichen Nutzen einer Reaktivierung der Strecke bestätigt haben. Sowohl Schaefer Kalk in Hahnstätten als auch ACO-Guss in Aarbergen oder die Forstverwaltungen könnten ganz erheblich zu einer dauerhaften Entlastung der Bürger im Aartal beitragen.