Topographische Karte mit dem Trassenverlauf zwischen Allendorf und Zollhaus (Anlage 121-3).
Luftaufnahme mit dem geplanten Trassenverlauf (Anlage 122-2).
Topographische Karte mit dem Trassenverlauf zwischen Allendorf und Zollhaus (Anlage 121-3).
Topographische Karte mit dem Trassenverlauf zwischen Allendorf und Zollhaus (Anlage 121-2).
Detailkarte der geplanten baulichen Massnahmen (Anlage 121-1).
Topographische Karte mit dem Trassenverlauf zwischen Allendorf und Zollhaus.
Im vorliegenden Fachbeitrag Artenschutz der artenschutzrechtlichen Prüfung werden die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände nach ¬ß42 Abs. 1 i. V. m. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten (alle heimi- schen europäischen Vogelarten, Arten des Anhangs IV FFH-Richtlinie), die durch das Vorhaben erfüllt werden können, ermittelt und dargestellt.
Analyse der Auswirkungen des geplanten Strassenbaus auf geschützte Tier- und Pflanzenarten.
Beschreibung der Umweltauswirkungen sowie geeigneter Vermeidungs- und Verminderungs-Massnahmen.
Die Aufgabe der FFH-Verträglichkeitsprüfung ist, anhand der bereitgestellten und eigens erhobenen Daten eine differenzierte Ermittlung von Beeinträchtigungen und eine Beurteilung deren Erheblichkeit für das Schutzgebiet in seinen für die Erhaltungs- ziele oder den Schutzzweck massgeblichen Bestandteilen vorzunehmen.
Die Bundesstrasse 274 führt vom Mittelrheintal über die Hochflächen des Hintertaunus ins Aartal, beginnend an der B 42 in Sankt Goarshausen, mit einer Umgehungsstrasse an Nastätten vorbei, durch Holzhausen an der Haide, dabei die Bäderstrasse kreuzend, und weiter über Katzenelnbogen zur B 54 in Zollhaus (Verbandsgemeinde Hahnstätten). Sie stellt damit die Verbindung zwischen dem geplanten Brückenschlag bei St. Goar und der Aartal-Umgehung dar.